Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Zustandekommen und maßgebliche Bedingungen
Für die Buchung von Veranstaltungsräumen kann der Mieter eine Anfrage über die Warenkorb-Funktion auf der Website www.startblock-b2.de an das Betreiberteam senden. Die Vermietung von Räumen und Einrichtungen bedarf eines textlichen Vertrages (verbindliche Reservierung), dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Die Reservierung wird verbindlich, sobald der Mieter die Schaltfläche „Anklicken für Online-Bestätigung“ im per E-Mail übersandten Angebot des Vermieters betätigt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
Aus einer Vormerkung kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Beide Parteien verpflichten sich jedoch, eine anderweitige Nutzung oder den Verzicht auf den Termin unverzüglich mitzuteilen.
Die Buchung von Coworking-Plätzen und Meetingräumen erfolgt ausschließlich online über www.startblock-b2.de („Cobot“).
§ 2 Vertragsgegenstand (verbindliche Reservierung)
Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag bezeichneten Räume, Flächen, Anlagen und Einrichtungen. Der Mieter bestätigt, dass ihm Lage, Größe, Ausstattung und Nutzungszweck bekannt sind.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Verkehrsflächen, Garderoben und Toiletten Bestandteil der Nutzung. Die Mitbenutzung durch andere Mieter ist zu dulden.
Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl unentgeltlich zur Verfügung, ein Anspruch besteht nicht.
§ 3 Rechtsverhältnisse
Der Mieter gilt als Veranstalter. Ein Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet.
§ 4 Mietdauer
Die Nutzung ist auf die vereinbarte Mietzeit beschränkt. Überschreitungen sind zustimmungspflichtig und kostenpflichtig.
§ 5 Miet- und Nebenkosten
Die Miete ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Bei Onlinebuchungen erfolgt die Zahlung sofort.
Getränke- und Snackcatering bis maximal 20 Personen ist auf Anfrage möglich. Reduzierungen der Personenzahl werden nur bis drei Werktage vor dem Event berücksichtigt.
Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Abs. 12 UStG.
§ 6 Rücktritt des Mieters
- Kleiner Saal, Trainingssaal, Workshopraum:
- bis 30 Tage vorher: kostenfrei
- bis 14 Tage vorher: 50 % des Paketpreises
- danach: 100 % des Paketpreises
- Gelber Saal:
- bis 90 Tage vorher: kostenfrei
- bis 30 Tage vorher: 50 % des Paketpreises
- danach: 100 % des Paketpreises
Bei kostenpflichtiger Stornierung wird ein Rabatt von 15 % auf eine Folgebuchung innerhalb von sechs Monaten gewährt.
Cobot-Buchungen sind bis 24 Stunden vorher per E-Mail an mail@startblock-b2.de stornierbar.
§ 7 Rücktritt des Vermieters
- Nichtzahlung trotz Abmahnung
- Änderung des Veranstaltungszwecks ohne Zustimmung
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
- Höhere Gewalt
- Fehlende Genehmigungen
- Verletzung von Rechten Dritter
- Zahlungsunfähigkeit des Mieters
Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären. § 6 gilt entsprechend.
§ 8 Leitbild und Ausschluss bestimmter Veranstaltungen
Der Vermieter vermietet ausschließlich für gewaltfreie, diskriminierungsfreie und verfassungskonforme Veranstaltungen.
- Gewaltverherrlichung
- Diskriminierung jeglicher Art
- Rassistische, antisemitische oder extremistische Inhalte
§ 9 Zustand der Mietsache
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Veränderungen bedürfen vorheriger Zustimmung.
- Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
§ 10 Nutzungsauflagen
- Nutzung nur im vereinbarten Umfang.
- Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung.
- Benennung eines Verantwortlichen.
- Übermittlung technischer Anforderungen.
§ 11 Werbung
- Werbung bedarf der Zustimmung.
- Freistellung bei Rechtsverletzungen.
- Logo- und Bildnutzung nach Freigabe.
§ 12 Behördliche Genehmigungen
Der Mieter ist für alle Genehmigungen und GEMA-Meldungen verantwortlich.
§ 13 Garderoben, Parkplätze, Toiletten
Die Bewirtschaftung obliegt dem Vermieter. Geräte und Schlüssel sind vollständig zurückzugeben.
§ 14 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der Zustimmung.
§ 15 Hausordnung
Das Hausrecht liegt beim Vermieter. Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 16 Technische Einrichtungen
Bedienung nur nach Einweisung.
§ 17 Fluchtwege
Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
§ 18 Sicherheitsbestimmungen
Feuer, Gas und offenes Licht sind untersagt. Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
§ 19 Lärmschutz
Immissionsschutzvorgaben sind einzuhalten.
§ 20 Veranstaltungsrisiko
Der Mieter trägt das volle Veranstaltungsrisiko.
§ 21 Haftung
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Mieter haftet nach gesetzlichen Vorschriften.
§ 22 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 28.01.2026